Rechtsform

Die Volkshochschule ist eine kommunale Einrichtung der Stadt Fulda.

Die Geschäftsstelle befindet sich im

Kanzlerpalais
Unterem Heilig Kreuz 1
36037 Fulda
(Postanschrift: Postfach 2052, 36010 Fulda)
Telefon: 0661 102-1477, -1474
E-Mail: vhs@fulda.de
Internet: www.vhsfulda.de

Unterrichtsräume 

Falls nichts anderes bei den Kursbeschreibungen angegeben ist, befindet sich die Unterrichtsräume im Kanzlerpalais, Unterm Heilig Kreuz 1, 36037 Fulda. Unterrichtsräume in anderen Einrichtungen sind bei den Kursen benannt.

Ferien/Feiertage 

Die vhs orientiert sich an der Ferienregelung der öffentlichen Schulen in Hessen.

Osterferien: 3.4.2023 - 20.4.2023

Sommerferien: 24.7.2023 - 1.9.2023

bewegliche Ferientage: 20.2.2023, 19.5.2023 und 9.6.2023

Am 21.2.2023 findet kein Kurs in schulischen Turnhallen statt.

An allen allgemeinen und konfessionellen Feiertagen außerhalb der Ferienzeit findet der Unterricht nicht statt.

Programm

Das Veranstaltungsprogramm beinhaltet das 1. Semester 2023. Das Kursangebot wird zusätzlich abschnittweise in der Presse veröffentlicht.
 

Anmeldung

Die Kursanmeldung erfolgt schriftlich oder online. Telefonische Anmeldungen sind nur bei ausgewiesenen Einzelveranstaltungen möglich. Auf die Ausstellung einer Anmeldebestätigung wird in der Regel verzichtet. Das ausgeschriebene Datum des Kursbeginns im Semesterprogramm ist verbindlich. Bei evtl. Abweichungen erfolgt eine Benachrichtigung. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Bei begrenzten Plätzen entscheidet der Eingang der Anmeldungen.

Bitte verwenden Sie dieses Anmeldeformular und geben Sie die dort aufgeführten Daten an.

- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung eines SEPA Mandats  möglich.

Gebühren

Die Gebührenpflicht entsteht mit der verbindichen Anmeldung, sofern die Veranstaltung zustande kommt.Die Gebühr staffelt sich nach der Anzahl der Teilnehmer sowie bei Kursen und sonstigen mehrteiligen Lehrveranstaltungen nach der Zahl der Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht 45 Minuten. Gemäß der Gebührenordnung für die vhs werden folgende Teilnehmergebühren erhoben:

12 u. mehr Teilnehmer = 1,90 € je Unterrichtseinheit

9-11 Teilnehmer = 2,40 € je Unterrichtseinheit

6-8 Teilnehmer =  3,60 € je Unterrichtseinheit

Für Kurse im EDV-Bereich, im meditativen Bereich sowie für Fotoseminare werden je UE mindestens 2,40 € berechnet, im Bereich Mathematik werden je UE mindestens 3,60 € berechnet.
Für Tages-, Wochenendseminare und Bildungsurlaube wird eine Gebühr festgesetzt, die sich an den entstehenden Kosten orientiert. Eine Ermäßigung für diese Veranstaltungen ist nicht möglich.
Die Gebühr für Einzelveranstaltungen und Vorträge beträgt 3,50 €. Im Falle höherer Aufwendungen erhöht sich der Gebührensatz entsprechend.
Die Gebühren für Studienfahrten, Tagesfahrten, Exkursionen u. ä. werden nach der Höhe der entstehenden Kosten festgesetzt.

Kurse können grundsätzlich nur als Gesamtkurs besucht werden - nicht als einzelne Unterrichtsstunde. Fehltage bei einzelnen Kursen gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in.

Gebührenermäßigung
Folgende Ermäßigungen werden gewährt:

20 % Ermäßigung
- Mehrfachbelegung in einem Semester (höchst eingestufter Kurs 100 %, alle anderen Kurse um 20 % ermäßigt.

25 % Ermäßigung
- Inhaber einer Jugendleiter- oder Ehrenamts-Card, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I.
- Kinderreiche Familien mit 3 oder mehr Kinder in finanzieller Abhängigkeit

50 % Ermäßigung
- Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 80 %, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Empfänger von Leistungen nach SGB XII.

Kurse mit weniger als 9 Teilnehmern sowie Einzelveranstaltungen, Studienfahrten/–reisen, Tages– und Wochenendseminare sind von jeglichen
Ermäßigungen ausgeschlossen. Zuschläge für Material usw. sind ebenfalls von Ermäßigungen ausgenommen.

Der Anspruch auf Gebührenermäßigung ist spätestens zum Kursbeginn der vhs-Geschäftsstelle in geeigneter Form nachzuweisen und wird nur jeweils für ein Semesters berücksichtigt. Liegen mehrere Ermäßigungsgründe vor, kann jedoch nur eine Ermäßigung berücksichtigt werden. Nähere Auskünfte erteilt die vhs-Geschäftsstelle.

 

Rücktritt/Kündigung

a) Durch die vhs:
- wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- wenn der/die von der vhs verpflichtete Dozent/Dozentin aus Gründen, welche die vhs nicht zu vertreten hat, ausfällt. (Gebühren werden voll erstattet)
- wenn mindestens 1/5 der vorgesehenen Veranstaltung ausfällt, werden die Gebühren anteilig erstattet.

b) Durch den Teilnehmenden:
Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen.
1. Erfolgt eine Abmeldung vor Kursbeginn oder bis spätestens vor dem 2. Unterrichtstag, werden keine Gebühren fällig.
2. Ab dem 2. Unterrichtstag ist eine Abmeldung nur noch in folgenden, nachzuweisenden Fällen möglich:
- Wohnortwechsel, berufliche Veränderung oder längere Krankheit
Der absolvierte Kursteil ist gebührenpflichtig.
3. Ein Rücktritt aus anderen Gründen bleibt den Teilnehmern vorbehalten, jedoch ohne Rechtsanspruch auf eine Gebührenerstattung.
In den unter 2.) und 3.) genannten Fällen wird in jedem Fall eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % der Kursgebühr erhoben.
4. Rücktritt bei Veranstaltungen mit Anmeldefrist (Studienfahrten, Wochenendseminare, Exkursionen).
Bei einer Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist die Teilnehmergebühr grundsätzlich fällig.

 

Prüfung/Bescheinigung

Die Kursanmeldung beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 70 % des Kurses besucht wurden

Haftung

Die vhs kann keine Haftung für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der vhs-Besucher übernehmen.