Allgemeines

Rechtsform

Die Volkshochschule ist eine kommunale Einrichtung der Stadt Fulda.

Die Geschäftsstelle befindet sich im

Kanzlerpalais
Unterem Heilig Kreuz 1
36037 Fulda
(Postanschrift: Postfach 2052, 36010 Fulda)
Telefon: 0661 102-1477, -1474
E-Mail: vhs@fulda.de
Internet: www.vhsfulda.de

Unterrichtsräume 

Falls nichts anderes bei den Kursbeschreibungen angegeben ist, befindet sich die Unterrichtsräume im Kanzlerpalais, Unterm Heilig Kreuz 1, 36037 Fulda. Unterrichtsräume in anderen Einrichtungen sind bei den Kursen benannt.

Ferien – unterrichtsfreie Tage
Soweit keine anderen Vereinbarungen mit der Geschäftsstelle getroffen werden, gilt für alle Kursveranstaltungen der VHS die Ferienregelung der öffentlichen Schulen des Landes Hessen.

Herbstferien: 23.10.2023 - 27.10.2023

Weihnachtsferien: 24.12.2023 - 12.01.2024

An allen allgemeinen und konfessionellen Feiertagen außerhalb der Ferienzeit findet der Unterricht nicht statt.

Programm

Das Veranstaltungsprogramm beinhaltet das 2. Semester 2023. Das Kursangebot wird zusätzlich abschnittweise in der Presse veröffentlicht.

1.  Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule, auch für solche, die im  Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. 
Veranstaltungen, Fahrten und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS, die VHS tritt hierbei als Vermittler auf. Es gilt die Entgeltordnung für die Volkshochschule des Landkreises Fulda und die Volkshochschule der Stadt Fulda. 
 

Anmeldung

2. Anmeldung

Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen der VHS ist eine vorherige verbindliche Anmeldung erforderlich. So melden Sie sich an:
- online über die Homepage www.vhs-fulda.de,
- schriftlich (Anmeldeformular wird auf der Homepage zum Download bereitgestellt), 
- persönlich in der VHS-Geschäftsstelle,
- telefonisch (Tel.: 0661 / 102-1477).
Telefonische Anmeldungen können nur entgegengenommen werden, wenn ein gültiges SEPA-Lastschrift-Mandat vorliegt.
Die Anmeldung ist bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Falls zu diesem Zeitpunkt die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, kann eine Anmeldung noch bis zum ersten Kurstag erfolgen. 
Bei Anmeldungen für Online-Angebote ist für eine rechtzeitige Zusendung der Online-Zugangsdaten eine Anmeldung spätestens zwei Tage vor Kursbeginn notwendig. 

Bitte verwenden Sie dieses Anmeldeformular und geben Sie die dort aufgeführten Daten an.

- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung eines SEPA Mandats  möglich.

Entgelt

3. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungen 

Das Entgelt ist bei den jeweiligen Veranstaltungsankündigungen in Online- und Printmedien ausgewiesen. Die VHS behält sich notwendige Änderungen gegen-über diesen Angaben vor.

Das Entgelt wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Es ist im SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Voraussetzung für das SEPA-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das SE-PA-Mandat ist drei Jahre gültig und verlängert sich mit jeder Abbuchung automa-tisch bis zur schriftlichen Kündigung. Es berechtigt die VHS zur Abbuchung der Kursgebühr (inklusive ggf. anfallender Materialkosten) und etwaiger Versandkos-ten (Briefporto) von dem angegebenen Konto. Die Abbuchung im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt erst, wenn der Kurs zustande kommt. 

Für die Rechnungsausstellung (anstelle der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates), sofern erwünscht, wird ein zusätzliches Entgelt von 3,00 Euro erhoben.  

Kann eine Abbuchung nicht durchgeführt werden (falsche Bankverbindung, Kontounterdeckung), erfolgt eine Rechnungsstellung, bei der zusätzlich zum Kursent-gelt die Gebühr der Rücklastschrift sowie die Rechnungsgebühr berechnet wird. 

Bei allen Anmeldungen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese ist zugleich die schriftliche Vorankündigung („Prenotification“) für die Abbuchung. 

4. Abmeldung – Befreiung von der Zahlungspflicht – Kündigung

Kündigungen nach Kursbeginn bedürfen der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail). Erklärungen der VHS genügen der Schrift-form, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. Rückerstattungen bzw. Befreiungen von der Zahlungspflicht sind in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag, jedoch nur bei ermäßigbaren Kursen, möglich. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

5. Abmeldung - Kündigung durch den Teilnehmenden 

Abmeldungen sind bis 5 Werktage vor Kursbeginn oder bis zum Anmeldeschluss kostenfrei möglich (Ausnahme Prüfungen: Eine Abmeldung muss 4 Wochen vor Prüfungstermin schriftlich erfolgen). Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist eine Erstattung der Gebühr nicht möglich, es ist die volle Kursgebühr zu entrichten. 

6. Rücktritt/Kündigung - Entgeltrückerstattung 
6.1. Kursentgelte werden erstattet bzw. von der Zahlungspflicht wird befreit
6.1.1. in voller Höhe, wenn eine angekündigte Veranstaltung seitens der VHS abgesagt werden muss (z. B. wenn die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht         erreicht wird. Wenn der/die von der vhs verpflichtete Dozent/Dozentin aus Gründen, welche die vhs nicht zu vertreten hat, ausfällt.),
6.1.2. anteilig, wenn die geplante Veranstaltung aus bei der VHS liegenden Gründen nicht komplett durchgeführt werden kann,
6.1.3. in voller Höhe oder anteilig, wenn teilnehmende Personen aus von ihnen nicht zu  vertretenden Gründen (längere Krankheit, Wohnortwechsel, berufliche Verpflichtungen) nicht in der Lage sind, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnehmenden müssen diese Gründe durch Vorlage relevanter Unterlagen nachweisen. 

6.2. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung gemäß Ziffer 6.1.3. wird jedoch eine Rücktrittsgebühr i. H. v. 10 % der durch die Befreiung nach 6.1.3. ersparten Kursentgelte erhoben, so dass bei Vorauszahlung nur 90 % zurückerstattet werden.

6.3. Eine Rückzahlung von Kursentgelten ist lediglich gemäß 6.1.1. – 6.1.3. möglich. Das Fernbleiben von der Veranstaltung bzw. vorzeitiges Abbrechen gilt nicht als Abmeldung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Entgelts.

6.4. Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
            - Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere 
              Störungen des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
            - Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleiterinnen und Kursleitern, Teilneh-menden oder Beschäftigten der VHS,
             - Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- und Religionszuge-hörigkeit etc.),
             - Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
              - beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

        Statt einer Kündigung kann die VHS Teilnehmende auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen: 
            - Bei Verweigerung der Entgeltzahlung und bei grobem Fehlverhalten in den Veranstaltungen kann eine teilnehmende Person vom Unterricht ausgeschlossen werden. 
            - Bei unregelmäßigem Unterrichtsbesuch in Sondermaßnahmen kann ein Ausschluss erfolgen.
        Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder einen Ausschluss nicht berührt.
 

7. Organisatorische Änderungen 

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen des Dozenten oder der Dozentin angekündigt wurde. Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (z. B. wegen Erkrankung der Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. 

8. Ferien – unterrichtsfreie Tage
Soweit keine anderen Vereinbarungen mit der Geschäftsstelle getroffen werden, gilt für alle Kursveranstaltungen der VHS die Ferienregelung der öffentlichen Schu-len des Landes Hessen, inklusive beweglicher Ferientage. 
 

9. Entgelte 
Entgeltermäßigung und -befreiung: 

9.1  Der Anspruch auf Entgeltermäßigung oder -befreiung muss in geeigneter Form nachgewiesen werden. Nachweise sind der VHS bis spätestens zwei Wochen  nach der Anmeldung vorzulegen. 

9.2  Zuschläge für Material, Unterkunft, Verpflegung usw. werden grundsätzlich in voller Höhe erhoben. In Ausnahmefällen kann in besonderen finanziellen Notlagen eine Entgeltermäßigung oder -befreiung vereinbart werden.

9.3 Für Veranstaltungen der Volkshochschule (ausgenommen Fahrten, Exkursionen und Veranstaltungen ohne Ermäßigung) entrichten 50 % des Entgeltes:
-    Schwerbehinderte mit mindestens 80 GdB,
-    Empfänger/-innen von Lebensunterhalt nach SGB VII oder §§ 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes,
-    Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung gem. dem vierten Kapitel SGB XII,
-    Empfänger/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), 
-    Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

-    Nicht bei den Eltern lebende Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
-    Schüler/-innen und Studenten/-innen der Sozialwissenschaften in den Kursen des Forums Pädagogik des Hessencampus Fulda (Kursnummern 1053001– 1053299)..

9.4. Für Veranstaltungen der Volkshochschule (ausgenommen Fahrten, Exkursionen und Veranstaltungen ohne Ermäßigung) entrichten 75 % des Entgeltes:
-    Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld I,
-    Inhaber/-innen der amtlichen Jugendleiter-Card oder Ehrenamts-Card.

9.5. Lilientaler und Gutscheine der vhs der Stadt Fulda können für Veranstaltungen der vhs der Stadt Fulda eingelöst werden. Die Barauszahlung ist nicht möglich.

Bescheinigung/Haftung/Schlussbestimmungen

10.    Haftung

Die in unserem Programm veröffentlichten Kurse und Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und inhaltlicher Kontrolle zusammengetragen und veröffentlicht. Für dennoch auftretende fehlerhafte Eintragungen und sich hieraus ergebende Schäden kann keine  Haftung übernommen werden.

11.    Bescheinigungen
Für das Ausstellen einer qualifizierten Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. 

12.    Schadenersatzansprüche 
Schadenersatzansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die VHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrags ausmachen, ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

13.    Schlussbestimmungen
Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS an-erkannt worden ist. Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.